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Eine mit Wasser vollgelaufene Baugrube, einsturzgefährdete Nachbarhäuser, evakuierte Anwohner, unterbrochene Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und Wärme sowie wechselseitige Schuldzuweisungen von Behörden, Bauunternehmern, Eigentümern und Nachbarn
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Aus der LBS-Wohneigentumsstudie – Wohneigentumsquote Teil 2: Wenn die Rahmenbedingungen für den Wohneigentumserwerb unverändert schwierig bleiben, schaffen bis 2030 kaum mehr Haushalte als heute den Sprung in die eigenen vier Wände.
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Frühlingszeit ist Planungszeit. Das gilt auch für Häuslebauer. Wer noch in diesem Jahr ins eigene Heim ziehen will, muss sich beeilen. Mit dem Schlüsselfertiganbieter zu bauen erscheint da vielen privaten Bauherren eine verlockende, weil schnelle Variante.
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„Hauseigentümer, wie übrigens auch Mitglieder von Eigentümergemeinschaften, sollten mindestens einmal im Jahr ihr Dach überprüfen lassen und zusätzlich nach jedem Sturm, Hagel oder schweren Gewitter“, empfiehlt Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger, Sachverständiger im Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden.
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Betreiber von Energieerzeugungsanlagen sind verpflichtet, ihre Anlagen inklusive Batteriespeicher im Marktstammdatenregister bis spätestens 31.01.2021 zu registrieren.
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„Die Bundesregierung hinkt weit hinter ihrem erklärten Ziel, Wohneigentum zu fördern, hinterher. Tatsächlich ist der Anteil der Haushalte, die in den eigenen vier Wänden leben, erstmals seit 1993 rückläufig. Das ist ein Alarmzeichen, das die Politik ernst nehmen muss.“
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Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB).
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Ab Inkrafttreten der angepassten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) am 1. Januar 2021 werden die Honorare von der Verordnung erfassten Leistungen, die so genannten Grundleistungen, frei zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt.